Ein 23-jähriger Mann aus Gleizé wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt vor dem Strafgericht von Villefranche-sur-Saône wegen des Betriebs einer illegalen Drohnenlieferung, die auf das Gefängnis von Caladoise abzielte.
Nach Angaben der Ermittler führte der Mann zwischen dem 6. und dem 26. Juli fast 200 Drohnenflüge durch, bei denen er nicht identifizierte Pakete an Insassen des Untersuchungsgefängnisses in Villefranche überbrachte. Die Drohnenstarts sollen von einem Wohnhaus in der Stadt Gleizé aus durchgeführt worden sein.
Die Behörden wurden auf den Einsatz aufmerksam, nachdem in der Nähe des Gefängnisses wiederholt Drohnenaktivitäten festgestellt worden waren. Überwachungsteams verfolgten die Flugroute der Drohne und spürten schließlich ihren Betreiber auf. Berichten zufolge fand die Polizei die Drohne und die bei den Flügen verwendete Fernsteuerungsausrüstung in der Wohnung des Verdächtigen.
Trotz des Umfangs und der offensichtlichen Raffinesse der Operation leugnete der Angeklagte vor Gericht die Verantwortung und behauptete, er sei von örtlichen Kriminellen zur Lagerung der Drohne gezwungen worden. Der Mann weigerte sich, den Inhalt der gelieferten Pakete preiszugeben oder Angaben zu etwaigen Gewinnen aus der Aktion zu machen.
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte bereits vorbestraft ist, unter anderem wegen Straftaten im Zusammenhang mit Drohnen. Obwohl kein Geständnis erlangt wurde, wurden die Beweise für die wiederholten Flüge und die Wiederauffindung der Drohne in seiner Wohnung als ausreichend für eine Verurteilung angesehen.
Nach der Anhörung wurde er sofort in Untersuchungshaft genommen, um seine Strafe zu verbüßen.
Die französischen Strafvollzugsbehörden sehen sich zunehmend mit dem Problem von Schmuggelware konfrontiert, die mit Hilfe von unbemannten Flugzeugen in die Haftanstalten gebracht wird. Gegenstände wie Drogen, Telefone und Waffen wurden bereits mit ähnlichen Methoden in die Einrichtungen geschmuggelt.
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Post Image Credit: Zaun GmbH
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