Anklage der Grand Jury des Bundes gegen Travis Lenhoff, eingereicht beim United States District Court of the Southern District of Ohio, Western Division.
In der Anklageschrift wird behauptet, dass Lenhoff eine nicht registrierte Drohne, die später als DJI Air 2S identifiziert wurde, während der Saisoneröffnung 2022 der Cincinnati Reds im Great American Ballpark geflogen ist.
Zum Zeitpunkt des Fluges herrschte in und um den Great American Park eine NOTAM 0/0367. In der Anklageschrift heißt es, dass der Angeklagte "...die Drohne in und durch das Flugbeschränkungsgebiet des Great American Ballpark geflogen ist."
In der Anklageschrift wird Lenhoff in einem Punkt angeklagt Betrieb einer nicht registrierten Drohne in Verletzung von 49 U.S.C. § 46306(b)(5)(A).
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