Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) hat ihr erstes Dokument veröffentlicht, das die annehmbaren Nachweisverfahren (AMC) und Leitlinien (GM) für den U-Raum-Rechtsrahmen (Verordnungen (EU) 2021/664, (EU) 2021/665 und (EU) 2021/666) darlegt.
U-space ist das europäische System, das zur Verwaltung des UAS-Verkehrs entwickelt wird. Der Zweck des U-Raums ist es, einen sicheren und effizienten Zugang zum Luftraum für UAS zu gewährleisten. U-space ist vergleichbar mit UAS-Verkehrsmanagement (UTM) in den Vereinigten Staaten.
Zu den Zielen von U-space gehören:
- Minderung des Risikos von Kollisionen mit herkömmlichen Flugzeugen, mit anderen UAS und der damit verbundenen Risiken in der Luft und am Boden
- Ermöglichung einer effizienten und fairen Nutzung des Luftraums
- Ermöglichung eines sicheren, dichten und komplexen Drohnenbetriebs (z. B. Beyond Visual Line of Sight - BVLOS)
Die nächste Stufe der U-Raum-Umsetzung wird am 26. Januar 2023 mit dem Inkrafttreten des U-Raum-Rechtsrahmens (Verordnungen (EU) 2021/664, (EU) 2021/665 und (EU) 2021/666) beginnen. Die Website Inkrafttreten steht für das Datum, an dem die Verordnung in der EU und in der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten Rechtskraft erlangt.
Die zulässigen Mittel zur Einhaltung der Vorschriften und die Leitlinien zur Verordnung (EU) 2021/664 über einen Rechtsrahmen für den U-Raum und die damit zusammenhängenden Vorschriften können abgerufen werden hier.