Schaffung eines Rahmens für die Bekämpfung von UAS
Hintergrund
"Was ist Counter-UAS?" Als neues Spezialgebiet der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wird diese Frage häufig von aufstrebenden Branchenführern, Gesetzgebern und erfahrenen Sicherheitsexperten gestellt. Je nachdem, wer gefragt wird, hängt die Antwort wahrscheinlich von der Branchenanwendung, der Vertrautheit mit dem Thema und der persönlichen Perspektive des Befragten ab. Die Antwort kann auch von den Rechts- und Regulierungsbehörden der Einrichtung abhängen, die den Auftrag ausführt.
Die bestehenden Definitionen der UAS-Abwehr reichen von einfachen Beschreibungen bis hin zu wortreichen rechtlichen Definitionen. In diesem Artikel werden einige der Definitionen für diese Sicherheitsmission untersucht und aufgeschlüsselt, um einen universellen Rahmen für die UAS-Abwehr zu schaffen, der für Verteidigung, Regierung, Strafverfolgung und Privatwirtschaft gelten kann. Die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens ist wichtig für das Verständnis dieses neu entstehenden Fachgebiets und die Abstimmung der Erwartungen an seine Umsetzung.
Frühere Beschreibungen von Counter-UAS
UAS-Abwehr wird oft einfach als "Einsatz von UAS-Erkennungs- und Minderungsausrüstung" beschrieben. Zu den Erkennungsgeräten gehören Radare, akustische Sensoren, Hochfrequenzsensoren und elektro-optische/ Infrarotkameras (EO/IR). Die Ausrüstung zur Schadensbegrenzung umfasst kinetische und nichtkinetische Technologien zur Störung, Deaktivierung oder Zerstörung einer Drohne. UAS-Abwehr ist mehr als nur der Einsatz von Technologien. Die Technologie ist zwar ein wesentlicher Bestandteil der UAS-Abwehroperationen, aber sie bestimmt nicht vollständig die Mission.
Multi-Agency-Beratungsdokument
In einem 2020 Dokument mit dem Titel Advisory on the Application of Federal Laws to the Acquisition and Use of Technology to Detect and Mitigate Unmanned Aircraft Systems, mitverfasst von des Justizministeriums (DOJ), des Heimatschutzministeriums (DHS), der Federal Communications Commission (FCC) und des Verkehrsministeriums (DOT) wird eine implizite Definition der UAS-Abwehr gegeben als "... die Verwendung von technischen Werkzeugen, Systemen und Fähigkeiten, um unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) aufzuspüren und zu entschärfen". Diese implizite Definition ist zwar allgemein genug, um eine breite Auslegung zu ermöglichen, konzentriert sich aber in erster Linie auf den Einsatz von Technologien zur Abwehr der Bedrohung durch UAS.
Titel 49 des U.S. Code
In Titel 49 des U.S. Code (U.S.C.) § 44801(5)Ein "UAS-Abwehrsystem" ist "ein System oder eine Vorrichtung, das/die in der Lage ist, ein unbemanntes Luftfahrzeug oder ein unbemanntes Luftfahrzeugsystem rechtmäßig und sicher außer Gefecht zu setzen, zu stören oder die Kontrolle darüber zu übernehmen". Diese Definition konzentriert sich ausschließlich auf die Schadensbegrenzungskomponente des Sicherheitsauftrags und schließt keine der Komponenten der Aufdeckung als Teil des Counter-UAS-Prozesses ein.
Das Gesetz zur Verhütung neu auftretender Bedrohungen von 2018
Obwohl kein spezifischer Begriff wie "Counter-UAS" verwendet wird, um die Mission in 6 U.S.C. § 124ndie dem DOJ und dem DHS gesetzliche Erleichterungen von Bestimmungen des Titels 18 und des Titels 49 gewährt, wird Counter-UAS als "Schutz bestimmter Einrichtungen und Vermögenswerte vor unbemannten Luftfahrzeugen" bezeichnet und "...kann Personal mit zugewiesenen Aufgaben, die die Sicherheit oder den Schutz von Personen, Einrichtungen oder Vermögenswerten umfassen, ermächtigen", weitere Maßnahmen zu ergreifen, die Folgendes umfassen:
- Erkennen, Identifizieren, Überwachen und Verfolgen des unbemannten Luftfahrzeugsystems oder des unbemannten Luftfahrzeugs ohne vorherige Zustimmung;
- Warnen Sie den Betreiber des unbemannten Luftfahrzeugsystems oder des unbemannten Luftfahrzeugs;
- Störung der Kontrolle über das unbemannte Luftfahrzeugsystem oder das unbemannte Luftfahrzeug ohne vorherige Zustimmung;
- Beschlagnahme oder Ausübung der Kontrolle über das unbemannte Luftfahrzeugsystem oder das unbemannte Luftfahrzeug;
- Beschlagnahme oder anderweitige Einziehung des unbemannten Luftfahrzeugsystems oder des unbemannten Luftfahrzeugs;
- Anwendung angemessener Gewalt, falls erforderlich, um das unbemannte Luftfahrzeugsystem oder das unbemannte Luftfahrzeug zu stören, außer Gefecht zu setzen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Diese rechtlich verpackte Beschreibung von Counter-UAS gilt nicht für alle Einrichtungen oder Behörden, die für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen oder den Schutz von Massenversammlungen sorgen. In den Vereinigten Staaten können nur das Justizministerium, das Heimatschutzministerium, das Verteidigungsministerium und das Energieministerium Technologien einsetzen und nutzen, die andernfalls gegen verschiedene Bestimmungen von Titel 18 und Titel 49 verstoßen würden. Bundesgesetze in den Vereinigten Staaten könnten diese Befugnisse in Zukunft erweitern. Andere Länder auf der ganzen Welt haben ähnliche rechtliche und regulatorische Beschränkungen dafür, wer bestimmte Anti-UAS-Technologien einsetzen und nutzen darf.
Universell anwendbarer Rahmen
Auch wenn noch kein Konsens darüber besteht, wie die UAS-Abwehr konkret zu definieren ist, so ist doch ein gemeinsamer Rahmen für diese wichtige operative Tätigkeit von entscheidender Bedeutung für diese neue Disziplin. Der Rahmen sollte die unterschiedlichen Einsatzarten und rechtlichen Befugnisse der Organisationen berücksichtigen, die diesen Einsatz durchführen können. Er sollte auch die Bedeutung eines umfassenden Luftraumbewusstseins betonen und sowohl die technischen als auch die nicht-technischen Aspekte einbeziehen, die beim Schutz vor der Bedrohung durch den kriminellen oder ruchlosen Einsatz von UAS oder Drohnen eine Rolle spielen.
In Anbetracht der aktuellen rechtlichen und operativen Situation bei der Bekämpfung von UAS in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern rund um den Globus, wird das Folgende als universelles Konstrukt für die Bekämpfung von UAS angeboten:
Gegen-UAS ist der Einsatz und die Verwendung von logischen, rechtlich zugelassenen Technologien, Taktiken, Techniken und Verfahren Luftraumüberwachung und Schutz für kritische Infrastrukturen, Anlagen und Massenveranstaltungen.
Aufschlüsselung des Rahmens
Logisch
Die Bestimmung, ob eine Aktion logisch ist, kann schwierig zu definieren sein. Bei UAS-Abwehrmaßnahmen besteht jedoch eines der Hauptziele darin, den Einsatz so durchzuführen, dass das Risiko für die kritischen Infrastrukturen, Vermögenswerte und Menschenansammlungen, die geschützt werden sollen, nicht erhöht wird. Bei Einsätzen zur Abwehr von UAS im Bereich der inneren Sicherheit müssen die Betreiber beispielsweise ständig und oft unter Zeitdruck abwägen, ob eine Aktion gegen eine nicht autorisierte oder feindliche Drohne ein größeres Sicherheitsrisiko für die zu schützende Menschenansammlung, Anlage oder kritische Infrastruktur darstellt als die Drohne selbst. Die Reaktionsmöglichkeiten und objektiv vernünftigen Handlungsoptionen müssen ständig neu bewertet werden, sobald dem Betreiber mehr Informationen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund müssen Counter-UAS-Operationen logisch sein.
Rechtlich autorisiert
Es kann Verbote geben, die auf der Funktionalität der Counter-UAS-Systeme oder auf den zur Durchführung der Mission verwendeten Techniken beruhen, die gegen die Strafgesetze eines Landes verstoßen. Darüber hinaus können sich einige Technologien negativ auf die Sicherheit des nationalen Luftraumsystems auswirken, das Funkfrequenzspektrum beeinträchtigen oder das Risiko für die öffentliche Sicherheit, Vermögenswerte und kritische Infrastrukturen erhöhen. Der Schutz der Privatsphäre, der Bürgerrechte und der bürgerlichen Freiheiten ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt bei der Bekämpfung von UAS-Operationen. Aus diesem Grund ist "rechtlich autorisiert" ein notwendiges Element einer allgemein akzeptierten Definition oder eines Rahmens für die Bekämpfung von UAS.
Technologien
Der Einsatz von Technologien umfasst Geräte zur Erkennung von UAS (Radare, Kameras, akustische Sensoren und Hochfrequenzsensoren) und Geräte zur Schadensbegrenzung (kinetisch und nicht-kinetisch). Um ein vollständigeres Bild der Luftraumüberwachung zu erhalten, sind im Folgenden Beispiele für Technologien aufgeführt, die ebenfalls in das Ökosystem zur Bekämpfung von UAS einbezogen werden sollten:
- Ungeschraubte Verkehrsmanagementsysteme (UTM)
- Fernidentifizierungssensoren und -empfänger (Remote ID)
- Anwendungen zur Verfolgung von Flugzeugen mit Besatzung (zur Überwachung des Luftraums und zur Entschärfung von Lichtern bei Nacht)
- Anwendungen zur Verfolgung von Satelliten in einer niedrigen Erdumlaufbahn (zur Entschärfung von Lichtern bei Nacht)
- Anwendungen zur Identifizierung von Himmelskörpern (zur Entflechtung von Lichtern bei Nacht)
Taktik, Techniken und Verfahren
Taktiken, Techniken und Verfahren (TTPs) beziehen sich darauf, wie die Mission, Funktionen und Aufgaben der UAS-Abwehr durchgeführt werden. Diese TTPs umfassen Maßnahmen, die je nach den rechtlichen Befugnissen und dem Auftrag der Organisation variieren. TTPs können sich mit dem Wissen und der Erfahrung weiterentwickeln. Beispiele für TTPs sind:
- Die Richtlinien und Verfahren einer Organisation in Bezug auf Luftraumüberwachung, Sicherheitsmaßnahmen und Reaktionsprotokolle.
- Aktualisierung der baulichen Gestaltung von Gebäuden oder andere Maßnahmen zur Verringerung ihrer Anfälligkeit für den kriminellen oder schändlichen Einsatz von Drohnen.
- Präventions- und Aufklärungsinitiativen, um die Zahl der unvorsichtigen und ahnungslosen Drohnenbetreiber in und in der Nähe von kritischen Infrastrukturen, Anlagen und Massenveranstaltungen zu verringern.
- Erhöhte Sicherheit, Beschilderung oder Plakatierung und Überwachung von häufigen Startplätzen und Pilotstandorten.
- Tarnung von Personal und Material.
- Soziale Medien und Öffentlichkeitsarbeit.
- Die sichere Integration von zugelassenen Drohnen in die Luftraumverwaltung, einschließlich Counter-UAS-Operationen. Dies gilt für die öffentliche Sicherheit, das Militär und den kommerziellen Drohnenverkehr sowie für Freizeitpiloten, die im unbeschränkten Luftraum fliegen.
- Integration von Erkenntnissen über die Bedrohung durch UAS, Bedrohungsanalysen, Informationsaustausch und Risikomanagementstrategien.
Luftraumbewußtsein
Luftraumwahrnehmung ist die Echtzeitsichtbarkeit aller Aspekte des Luftraums in und um geschützte Gebiete. Dazu gehört logischerweise die Echtzeitwahrnehmung des Flugverkehrs mit und ohne Besatzung, aber auch Satelliten und Himmelskörper in der niedrigen Erdumlaufbahn, die bei schlechten Lichtverhältnissen mit UAS verwechselt werden können. Ein umfassendes Bewusstsein für den Luftraum erleichtert die logische Entscheidungsfindung in allen Aspekten einer UAS-Abwehrmission.
Schutz
Der Schutz umfasst die Kombination von Technologien, TTPs und Maßnahmen zur Verringerung des Risikos, das von UAS für kritische Infrastrukturen, Vermögenswerte und Massenveranstaltungen ausgeht. Die verfügbaren Sicherheitsmaßnahmen hängen von den rechtlichen Befugnissen und dem Auftrag der Organisation ab. Beispiele für Schutzmaßnahmen sind:
- Lokalisierung des Piloten und Einsatz von autorisierten Strafverfolgungs- oder Sicherheitskräften für weitere Untersuchungen.
- Einsatz autorisierter Technologien zur Störung, Deaktivierung oder Zerstörung von UAS, die als Bedrohung für kritische Infrastrukturen, Vermögenswerte oder Massenansammlungen eingestuft werden.
Kritische Infrastrukturen
Kritische Infrastrukturen sind Sektoren, deren Anlagen, Systeme und Netze, ob physisch oder virtuell, als so lebenswichtig für ein Land angesehen werden, dass ein Ausfall dieser Infrastrukturen die Sicherheit, die nationale wirtschaftliche Sicherheit, die nationale öffentliche Gesundheit oder Sicherheit oder eine Kombination davon beeinträchtigen würde. Beispiele für kritische Infrastrukturen sind:
- Militärische Einrichtungen
- Botschaften
- Kraftwerke
- Häfen
- Chemische Anlagen
- Flughäfen
- Stadien
Weitere Informationen zu den sechzehn kritischen Infrastrukturbereichen finden Sie bei der DHS Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) Website.
Vermögen
Ein Vermögenswert ist ein allgemeiner Begriff, der angewendet werden kann auf alles von Wert. Beispiele für Vermögenswerte können sein:
- Firmeneigene Informationen
- Hochrangige Regierungsbeamte
- Personal und Infrastruktur des Unternehmens
- Militärische Einheiten oder wesentliche militärische Ausrüstung
- Ruf des Unternehmens
Massenansammlung
Die Definition einer "Massenveranstaltung" kann von vielen Faktoren abhängen. Dazu gehören der Ort, die Anzahl der Teilnehmer, die Dauer der Veranstaltung und die für die Sicherung des Veranstaltungsortes erforderlichen oder verfügbaren Ressourcen. Unabhängig davon, was genau eine "Massenveranstaltung" ausmacht, erkennt die Sicherheitsbranche allgemein an, wie wichtig es ist, große Menschenansammlungen vor Schaden zu bewahren.
Schlussfolgerung
Obwohl es keine allgemein akzeptierte Definition von UAS-Abwehr gibt, ergab eine Überprüfung vieler bestehender Definitionen, dass diese nicht flexibel genug sind, um der Komplexität von UAS-Abwehroperationen gerecht zu werden. Es ist ein neuer Rahmen erforderlich, der die verschiedenen Arten von Organisationen, die die Mission durchführen können, die unterschiedlichen Fähigkeiten und die rechtlichen Befugnisse, die eingesetzt werden können, berücksichtigt.
Ein neuer, universell anwendbarer Rahmen soll den unterschiedlichen Missionen Rechnung tragen und die Bedeutung des Einsatzes logischer und legaler Techniken betonen, um die Risiken für den nationalen Luftraum, das Funkfrequenzspektrum, kritische Infrastrukturen, Vermögenswerte und Massenansammlungen zu verringern. Die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens ist wichtig, um die Grundlagen für dieses neue Fachgebiet zu schaffen und sicherzustellen, dass die Anti-UAS-Branche, die Gesetzgeber und erfahrene Sicherheitsexperten bei der Umsetzung dieses wichtigen neuen Fachgebiets auf einer Linie bleiben.
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